AGB / Reisebedingungen

  1. Abschluss eines Vertrages:
    Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (Lin Thei Sportpromotion GbR) den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Sie gilt für alle von dem Anmelder angemeldeten Personen. Der Anmelder verpflichtet sich, die Reisebedingung allen Reisenden zugänglich zu machen. Der Anmelder kann innerhalb von 10 Tagen den Rücktritt von der Reise erklären. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen
  1. Bezahlung:
    Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung beim Costa Brava Cup von 80,- Euro und beim Catalunya Beach Cup von 50,- Euro pro Person fällig. Zahlungen dürfen nur ausschließlich an uns direkt per Überweisung oder bar gerichtet werden. Niemand anders ist Inkassoberechtigt. Restzahlungen müssen vor der Abreise auf unser Konto eingegangen sein. Den genauen Termin für die Restzahlung erhält der Anmelder mit der Reisebestätigung / Rechnung.
    Gewonnene Gutscheine sind mit der Buchung vom Gewinner einzureichen. Eine Übertragung der Gutscheine ist nicht möglich. Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellungsjahr 3 Jahre.
    Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen oder bei Zahlungsverzug sind die Veranstalter berechtigt, die Gruppe entsprechend zu reduzieren, was jedoch von der eigentlichen Zahlung nicht befreit. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Kunde zum Nachweis der späteren Zahlung verpflichtet. (Zahlungsoriginal m. Bankbestätigung). In unseren Hotels stehen uns nur eine begrenzte Anzahl an Einzelzimmern mit Einzelzimmerzuschlag zu. Oft können dann gegen Aufpreis noch Doppel- als Einzelzimmer gegen Aufpreis gebucht werden.
  1. Leistungen:
    Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen de Reiseveranstalters sowie weitere Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden sind nicht Vertragsbestandteil. Orts- und Hotelprospekte, die dem Kunden übergeben werden, haben lediglich Informationscharakter.
  1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung:
    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies muss jedoch schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Errechnung des Ersatzanspruches des Veranstalters ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Veranstalter steht ein Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen zu.
    Er beträgt:
    Bis 30 Tage vor Reiseantritt: Costa Brava Cup 80,- Euro • Catalunya Beach Cup 50,-Euro
    29 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
    14 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
    7 Tage bis gebuchten Reiseantritt: 60 % des Reisepreises.

    Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Umbuchungsgebühr hierfür beträgt € 20 pro Person. Rechnungsänderungen (Anreise-, Abreise-Datum, Zimmerbelegung etc.) sind kostenpflichtig.
  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen bei vorzeitiger Rückreise des Kunden lösen keine Ersatzansprüche durch den Veranstalter aus. Erhält der Veranstalter Gutschriften der Beherbergungsbetriebe, dann wird er dies an den Kunden weitergeben.
  1. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
    Bis 6 Wochen vor Reiseantritt bei Nicht erreichen der Teilnehmerzahl von 120 Personen.
    Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, oder andere unvorhersehbare Gründe gegen die Durchführung der Reise vorliegen, wird der Reiseveranstalter dem Kunden unverzüglich unterrichten. Wird die Reise abgesagt, erhält der Reisende die Anzahlung bzw. den bereits eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
  1. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände
    Kann die Reise wegen höherer Gewalt (Krieg, Pandemie, Naturkatastrophen etc.) ohne Gefährdung und Beeinträchtigung des Kunden nicht gewährleistet werden, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für bereits erbrachte Leistungen, insbesondere für die ihm anfallenden Vermittlungsgebühren, eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten, die hierdurch entstehen, hat der Kunde zu tragen.
  1. Haftung des Reiseveranstalters
    Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
    • die gewissenhafte Reisevorbereitung,
    • die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger,
    • Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
    • Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung, unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des Ziellandes und -ortes.

    Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen fremder Unternehmen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
    Wir haften nicht für Angaben in den Prospekten des Hotels, Ausflugsziele, Orte, bzw. anderer Dienstleister, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss haben und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können.
  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise den Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
  2. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:
    Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern dies dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb am Reiseantritt verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
  1. Störungen durch den Reisenden:
    Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Anmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründetet Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, so weit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
  1. Allgemeines:
    Ãnderungen des Reiseprogramms aus technischen Gründen bleiben vorbehalten. Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung und es bleibt die Berechtigung von Irrtümern und Druckfehlern vorbehalten. Im Falle einer Verunfallung oder anderer Komplikationen mit den Dartgeräten, wird vom Veranstalter versucht vor Ort für Ersatz zu sorgen. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Veranstalter nicht in Regress genommen werden. Der Veranstalter verpflichtet sich lediglich, im Rahmen der Kostenreduzierung, dem Reisenden die Kosten für die gezahlten Startgelder für die Turniere zurückzuzahlen, maximale Kostenangleichung wie Reisende ohne Turnierteilnahme. Es bestehen keine Ansprüche auf möglicherweise entgangene Preisgelder.

Veranstalter:
LinThei Sportpromotion GbR
Sandra Lintzen & Lidgard Thein
Rolandstr. 19
52477 Alsdorf

Als Gerichtstand für Klagen gegen uns wird Aachen vereinbart. Bei uns nur Rücktrittserklärungen für unsere Leistungen! Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Bei Klagen (Fluggesellschaften, Busunternehmen) wird deren Firmensitz vereinbart.